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Studierende der Medizinischen Fakultät sowie interessierte Juristinnen und Juristen sowie Medizinerinnen und Mediziner aus der Praxis
Auskultanten: Ein Hörerschein kann auf der Internetseite für
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Prüfung
Studierende der RW-Fakultät: Wahlfachprüfung jeweils über den Stoff des Herbstsemesters (Gesundheitsrecht I) oder des Frühlingssemesters (Gesundheitsrecht II). 5 ECTS-Punkte; in der Regel ist es eine mündliche Prüfung.
Studierende der Medizinischen Fakultät: Prüfung anrechenbar für das 3. Studienjahr als Wahlveranstaltung anstelle von 8 Vertiefungsseminaren (3 ECTS-Punkte; schriftliche Aufgabe)
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