Adressatinnen und Adressaten

Zulassung

  • Studierende der RW-Fakultät
  • Studierende der Medizinischen Fakultät sowie interessierte Juristinnen und Juristen sowie Medizinerinnen und Mediziner aus der Praxis 
  • Auskultanten: Ein Hörerschein kann auf der Internetseite für Hörerinnen und Hörer heruntergeladen werden.

Prüfung

  • Studierende der RW-Fakultät: Wahlfachprüfung jeweils über den Stoff des Herbstsemesters (Gesundheitsrecht I) oder des Frühlingssemesters (Gesundheitsrecht II). 5 ECTS-Punkte; in der Regel ist es eine mündliche Prüfung.
  • Studierende der Medizinischen Fakultät: Prüfung anrechenbar für das 3. Studienjahr als Wahlveranstaltung anstelle von 8 Vertiefungsseminaren (3 ECTS-Punkte; schriftliche Aufgabe)
Studenten mit einem Dozent in einem Zimmer.