Allgemeine Hinweise zu den Lehrveranstaltungen
Die Veranstaltungen zum Gesundheitsrecht (Herbstsemester) und Life Science Recht (Frühlingssemester) sind Teil des Lehrangebots für den Master in Rechtswissenschaft. Sie sind nicht anrechenbar für den Bachelor in Rechtswissenschaft, hingegen sind sie anrechenbar für die juristische Weiterbildung im Rahmen des Nachdiplomstudiums LL.M./DAS.
Die Veranstaltungen umfassen je zwei Vorlesungen zu zwei Semesterwochenstunden, die im Turnus jedes Semester angeboten werden.
Die beiden Vorlesungen haben unterschiedliche Schwerpunkte und können unabhängig von einander besucht werden. Gelegentlich werden im Rahmen dieser Veranstaltungen zusätzlich Seminare angeboten.
Es besteht die Gelegenheit Masterarbeiten und Dissertationen im Bereich Öffentliches Gesundheitsrecht bei Prof. Dr. Franziska Sprecher zu verfassen.