Adressatinnen und Adressaten
Zulassung
- Studierende der RW-Fakultät
- Studierende der Medizinischen Fakultät sowie interessierte Juristinnen und Juristen sowie Medizinerinnen und Mediziner aus der Praxis
- Auskultanten: Ein Hörerschein kann auf der Internetseite für Hörerinnen und Hörer heruntergeladen werden.
Prüfung
- Studierende der RW-Fakultät: Wahlfachprüfung jeweils über den Stoff des Herbstsemesters (Gesundheitsrecht I) oder des Frühlingssemesters (Gesundheitsrecht II). 5 ECTS-Punkte; in der Regel ist es eine mündliche Prüfung.
- Studierende der Medizinischen Fakultät: Prüfung anrechenbar für das 3. Studienjahr als Wahlveranstaltung anstelle von 8 Vertiefungsseminaren (3 ECTS-Punkte; schriftliche Aufgabe)
